Visabestimmungen für Fachkräfte aus Vietnam
Brauche ich ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten?
Wer benötigt ein Visum?
Brauche ich ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten? Und welche Visa-Bestimmungen gelten für mich, wenn ich in Deutschland studieren oder eine Ausbildung machen möchte? Diese Fragen stehen für viele am Anfang ihrer Überlegungen, sich in Deutschland nach einem Arbeitsplatz umzusehen und den nächsten Karriereschritt zu planen.
Kurz geantwortet: Ob und welches Visum beantragt werden muss, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und welche beruflichen Qualifikationen Sie haben.
1. Staatsangehörige der EU-/EFTA-Staaten
Wenn Sie freizügigkeitsberechtigte Bürgerin oder freizügigkeitsberechtigter Bürger der EU sind, haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen weder für die Einreise noch für die Beschäftigung in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Das Gleiche gilt, wenn Sie aus Island, aus Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz (EFTA-Staaten) kommen.
2. Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht-EU/Nicht-EFTA-Staaten)
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor der Aufnahme einer Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung in Deutschland beantragen. Nur wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger dieser Staaten sind, können Sie sich unmittelbar an die Ausländerbehörde in Ihrer Stadt wenden – auch, wenn Sie schon in Deutschland sind. Möchten Sie schon kurz nach der Einreise eine Beschäftigung aufnehmen, empfiehlt sich allerdings die Beantragung eines entsprechenden Visums vor der Einreise.
3. Alle anderen Drittstaatsangehörigen (wie z.B. Vietnam)
Staatsangehörige aus Vietnam müssen vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat beantragen.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Arbeitsvisums für Deutschland
- Ihre Qualifikation muss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Bildungsabschluss vergleichbar sein. Möchten Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, zum Beispiel in einem Gesundheitsberuf, ist eine Berufsausübungserlaubnis zwingend erforderlich. Wie das Anerkennungsverfahren abläuft, erfahren Sie in der Rubrik „Anerkennung“.
- Sie haben ein konkretes Jobangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland. Dabei ist wichtig, dass Ihre anerkannte Qualifikation Sie dazu befähigt, die Beschäftigung auszuüben. Das bedeutet, dass eine Beschäftigung in verwandten Berufen möglich ist.
- Sind Sie älter als 45 Jahre und reisen Sie zum ersten Mal zum Zweck der Beschäftigung nach Deutschland? Dann müssen Sie mit der angestrebten Tätigkeit in Deutschland ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 46.530 Euro (im Jahr 2022) erreichen oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
Welche Perspektiven bietet das Visum zum Arbeiten?
Das Visum beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung wird für maximal vier Jahre ausgestellt. Wenn der Arbeitsvertrag auf einen kürzeren Zeitraum befristet ist, wird die Aufenthaltserlaubnis für diesen kürzeren Zeitraum erteilt.
Nach vier Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis auf Antrag erhalten. Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist das möglich.
Schritt für Schritt Anleitung für ein Visum zum Arbeiten
Schritt 1
Schritt 2
Terminanfrage an deutsche Botschaft
Schritt 3
Visum in Vietnam beantragen
Schritt 4
Einreise nach Deutschland
Schritt 5
Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen
Quelle: Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland (https://www.make-it-in-germany.com/de/)